
Gemeinsam den
Alltag meistern –
wir sind für sie da.
0371 24359408
Ihr Alltag in den richtigen Händen
-
Haushaltshilfe
Sauberkeit und Ordnung in Ihrem Zuhause
(Reinigung der Räumlichkeiten, Pflege der Zimmerpflanzen)Einkaufs- und Vorratsservice
(Vorratshandlung und Besorgungen)Umfassende Wäschepflege
(Waschen und Bügeln) -
Betreuung zu Hause
Gemeinsame Freizeitgestaltung und Unterhaltung
(Unterhaltung und Spiele)Kreatives und Handwerkliches
(Handwerkliche Hobbies)Lektüre und Vorlesen
(gemeinsame Lesestunden) -
Begleitung außer Haus
Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
(z.B. Medikamente, Rezepte)Begleitung zu Arztterminen und wichtigen Terminen
Freizeitgestaltung und Spaziergänge
(Besuch kultureller Veranstaltungen, Gottesdienste, Friedhöfe) -
Beratung
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam den genauen Umfang und die Art der benötigten Unterstützung. Dabei prüfen wir auch, ob und in welchem Rahmen Ihre Pflegekasse im Rahmen der "zusätzlichen Betreuungsleistungen" eine (teilweise) Kostenübernahme für die anfallenden Leistungen anbietet.
Wer übernimmt die Kosten für die Senioren Engel?
Senioren, die noch keinen Pflegegrad haben, müssen die Kosten für einen Alltagsbegleiter selbst bezahlen.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause betreut werden, haben Sie Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Leistungen gegenüber der Pflegekasse abzurechnen. Unsere Senioren Engel unterstützen Sie gerne bei den nötigen Schritten, sodass die Abrechnung einfach und risikolos erfolgt.
-
Die Kosten für einen Alltagsbegleiter können über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro erstattet werden. Übersteigen die Ausgaben diesen Betrag, muss die Differenz selbst übernommen werden.
Pflegebedürftige Senioren können Rechnungen für anerkannte Leistungen des Alltagsbegleiters unkompliziert bei der Pflegekasse einreichen – ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Noch einfacher wird die Abrechnung, wenn sie uns eine Abtretungserklärung unterschreiben. Damit dürfen wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen und sie haben keine Kosten oder Aufwände mit unseren Leistungen.
-
Es besteht die Möglichkeit, dass sie bis zu 40% der Ihnen zustehenden Sachleistungen zur Aufstockung umwandeln lassen.
Pflegegrad 2
Pflegesachleistung (100%): 796 Euro → Umwandlung (40%): 318,40 EuroPflegegrad 3
Pflegesachleistung (100%): 1.497 Euro → Umwandlung (40%): 598,80 EuroPflegegrad 4
Pflegesachleistung (100%): 1.859 Euro → Umwandlung (40%): 743,60 EuroPflegegrad 5
Pflegesachleistung (100%): 2.299 Euro → Umwandlung (40%): 919,60 Euro -
Fällt eine private Pflegeperson vorübergehend aus – etwa aufgrund einer Reise oder Krankheit – können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ambulant betreut werden, Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung versorgt wurde.
Pro Kalenderjahr stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 42 Tage Verhinderungspflege zu. Die Pflegekasse übernimmt hierfür Kosten von maximal 1.685 Euro.
Das Beste - sie müssen sich selbst um nichts kümmern.
Die Abrechnung gegenüber der Pflegekasse übernehmen wir. So können Sie sorgenfrei den Alltag meistern!
Unser Leitbild
Hingabe, Beständigkeit und Nähe sind die Basis unserer Arbeit. Unser Ziel ist es, vertrauensvolle Beziehungen zu schaffen, die auf Respekt und Empathie beruhen – stets mit einem einfühlsamen Blick auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, das Leben unserer Kunden zu bereichern und ihnen Sicherheit sowie Geborgenheit im Alltag zu schenken.
Ihre Freude ist unser Antrieb