Pflege 2025: Neuerungen und Vorteile für Betroffene
Der Pflegealltag ist für viele Familien eine große Herausforderung. Ab 2025 gibt es einige Änderungen in der Pflegefinanzierung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten sollen. In diesem Beitrag erfährst du die wichtigsten Neuerungen – verständlich erklärt und mit hilfreichen Links zu weiterführenden Informationen.
Mehr Unterstützung für häusliche Pflege
Viele Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Die Politik hat darauf reagiert und verbessert ab 2025 die Leistungen für die häusliche Pflege:
✅ Erhöhung des Pflegegeldes: Pflegebedürftige erhalten mehr finanzielle Unterstützung, um selbstbestimmte Pflege zu organisieren. Die meisten Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent erhöht. Das Pflegegeld steht pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 zu, wenn die Pflege teilweise selbst organisieren wird. In vielen Fällen übernehmen hier Angehörige oder Freunde die Pflege.
Zum 1. Januar 2025 steigt das monatliche Pflegegeld:
Pflegegrad 2: 332 € → 347 €
Pflegegrad 3: 573 € → 599 €
Pflegegrad 4: 765 € → 800 €
Pflegegrad 5: 947 € → 990 €
✅ Erhöhung der Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können mit Pflegesachleistungen die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse.
Zum 1. Januar 2025 steigen die monatlichen Beträge für Pflegesachleistungen:
Pflegegrad 2: 761 € → 796 €
Pflegegrad 3: 1.432 € → 1.497 €
Pflegegrad 4: 1.778 € → 1.859 €
Pflegegrad 5: 2.200 € → 2.299 €
Damit stehen Pflegebedürftigen mehr Mittel zur Verfügung, um professionelle Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.
✅ Erhöhung des Entlastungsbetrags: Der Entlastungsbetrag kann vielseitig genutzt werden – unter anderem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegeleistungen sowie Unterstützungsangebote im Alltag. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Ab 2025 steigt der monatliche Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade von 125 € auf 131 €.
Diese Erhöhung ermöglicht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr finanzielle Flexibilität für ergänzende Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
✅ Erhöhung des Betrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, FFP2-Masken und Bettschutzeinlagen.
Ab 2025 steigt der monatliche Höchstbetrag für diese Hilfsmittel von 40 € auf 42 €.
✅ Erhöhung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege oder eine vorübergehende stationäre Betreuung erhalten.
✔ Verhinderungspflege: Wird genutzt, wenn die hauptsächliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
💰 Erhöhung ab 2025: 1.612 € → 1.685 € jährlich
✔ Kurzzeitpflege: Ermöglicht eine stationäre Unterbringung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
💰 Erhöhung ab 2025: 1.774 € → 1.854 € jährlich
Diese Anpassungen bieten pflegenden Angehörigen mehr finanzielle Entlastung und bessere Betreuungsmöglichkeiten im Notfall.
Erhöhung der Tages- und Nachtpflege 2025
Die Tages- und Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege, bei der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden, während die Hauptpflege weiterhin zu Hause erfolgt.
Ab 2025 steigen die monatlichen Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege:
Pflegegrad 2: 689 € → 721 €
Pflegegrad 3: 1.298 € → 1.357 €
Pflegegrad 4: 1.612 € → 1.685 €
Pflegegrad 5: 1.995 € → 2.085 €
Diese Anpassungen ermöglichen es Pflegebedürftigen, mehr Betreuungszeit in Einrichtungen in Anspruch zu nehmen und pflegende Angehörige weiter zu entlasten.
Darüber hinaus gibt es weitere Anpassungen bzw. für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025 oder Leistungen für die vollstationäre Pflege.
🔗 Mehr Infos: Pflege.de: Pflegeleistungen 2025